Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter in allen Fragen des Mietrechts von der Abmahnung bis zur Zwangsvollstreckung.
U.a. unterstütze ich Sie in folgenden Bereichen:
- Kündigung durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs oder wegen Eigenbedarf
- Durchführung von Zahlungs- und Räumungsprozessen bis zur Zwangsvollstreckung
- Geltendmachung von Mietmängeln
- Überprüfung und Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen und Pachtverträgen insbesondere für Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes
Darüber hinaus berate und vertrete ich Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsverwalter in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts u. a. in folgenden Bereichen:
- Fassung und Anfechtung von WEG Beschlüssen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldrückständen
- Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft und die Verwaltung
Mietrecht Krefeld
Die Wirksamkeit von Mietverträgen ist zu überprüfen. Durch die von der Rechtsprechung geführte Inhaltskontrolle sind regelmäßig Vertragsteile unwirksam.
Berechtigte Kündigungen des Mietverhältnisses sind auszusprechen, unberechtigte Kündigungen sind abzuwehren.
Bei Mängeln der Mietsache sind Gewährleistungsrechte der Mieter geltend zu machen, insbesondere ihr Anspruch auf Mangelbeseitigung, Mietminderung und Schadensersatzanspruch. Schimmelpilzbefall ist eines der häufigsten Probleme. Seine Ursache und die Verantwortlichkeit hierfür können oft nur durch Einschaltung eines Sachverständigen geklärt werden.
Ob der Mieter Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat, ist anhand des Vertrages und der Rechtsprechung im Einzelnen zu analysieren.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses geht es um Ansprüche auf Rückzahlung der Mietkaution und umgekehrt um Schadensersatzansprüche wegen Schäden an der Mietwohnung.
Insbesondere im Bereich des gewerblichen Mietrechts werden häufig Verträge individuell ausgehandelt. Da sie üblicherweise für längere Zeit halten sollen, ist ein interessengerechter Vertragsinhalt zu gestalten.
Wohnungseigentumsrecht Krefeld
Eine Spezialmaterie des Immobilienrechts ist das Wohnungseigentumsrecht.
Bereits beim Erwerb einer Eigentumswohnung besteht hinsichtlich des Inhaltes des Kaufvertrages Beratungsbedarf. Wird Wohnungseigentum neu geschaffen, ist das Sondereigentum abzunehmen, Mängel am Wohnungseigentum sind festzustellen und sich hieraus ergebende Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Streitig sind oft Abgrenzungen der Rechte des Sondereigentümers zur Gemeinschaft bei Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen.
Bestehende Sondernutzungsrechte müssen überprüft und ihre Rechtsfolgen für die Gemeinschaft und im Verhältnis zu den einzelnen Miteigentümern geklärt werden.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Wohnungsverwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft sind oft gerade bei Beendigung des Verwaltungsvertrages streitbefangen, sei es, dass der Verwalter die Verwaltungsunterlagen nicht herausgibt, sei es, dass er über seine Verwaltung nicht Rechnung legt oder seine Rechnungslegung fehlerhaft ist.
Innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft sind Beschlüsse zu überprüfen und ggf. durch Anfechtungsklage anzufechten.